Über Psychotherapie


Psychotherapie bedeutet wörtlich "Behandlung der Seele" bzw. die Behandlung von seelischen Problemen. Damit Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Psychotherapie übernimmt, muss eine krankheitswertige psychische Erkrankung vorliegen. Dazu zählen u.a.:


Ablauf einer Psychotherapie


  1. Zunächst wird telefonisch ein Termin zur Sprechstunde vereinbart. Eine Empfehlung oder Überweisung Ihres behandelnden Arztes kann bereits vorliegen, ist zur Kontaktaufnahme jedoch nicht erforderlich.

  2. In der Sprechstunde wird therapeutischerseits überprüft, ob bei Ihnen eine krankheitswertige seelische Störung besteht und überhaupt ambulante Psychotherapie angezeigt ist. Gegebenenfalls werden Sie auch über alternative Behandlungsmöglichkeiten informiert.

  3. Sofern ambulante Psychotherapie indiziert ist und Ihnen die behandelnde Therapeutin einen Therapieplatz anbieten kann, werden probatorische Sitzungen durchgeführt ("Probetherapie"). Diese dienen der Überprüfung, ob zwischen Behandler und Behandeltem "die Chemie stimmt" und mit welchen Zielstellungen eine gemeinsame Therapie geplant werden kann. Zudem können organisatorische und individuelle Fragen geklärt werden.

  4. Erst dann erfolgt die Beantragung der eigentlichen ambulanten Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse. In der Regel wird eine Kurzzeittherapie durchgeführt (2 mal 12 meist wöchentlich stattfindende Sitzungen á 50min). Im begründeten Einzelfall kann darüber hinausgehend eine Langzeittherapie (60-80 Sitzungen) beantragt werden.

Kostenübernahme


  1. Sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind, bringen Sie bitte zum Erstgespräch Ihre Chipkarte mit. Eine Überweisung Ihres behandelnden Arztes ist häufig sinnvoll, jedoch nicht zwingend notwendig. Die Abrechnung erfolgt dann direkt über Ihre Krankenkasse.

  2. Sofern Sie privat versichert sind, stellen wir Ihnen die Kosten für eine therapeutische Sitzung privat in Rechnung. In der Regel werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie auch von privaten Krankenkassen erstattet, dies hängt jedoch von Ihren individuellen Vertragsbedingungen ab. Wir empfehlen Ihnen daher, sich bereits vor dem Erstgespräch direkt bei Ihrer Krankenkasse zu informieren, ob bzw. unter welchen Bedingungen Ihnen die Kosten für ambulante Psychotherapie erstattet werden.

Anmeldung zur Psychotherapie



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